www.lu. ch

Finanzkontrolle

Finanzkontrolle

Auftrag

Die Finanzkontrolle unterstützt den Regierungsrat bei der Erfüllung seiner Aufsichtstätigkeit und den Kantonsrat bei der Ausübung der Oberaufsicht über die kantonale Verwaltung.

Die Finanzkontrolle ist fachlich selbständig und unabhängig.

Die Stellung, der Auftrag und weitere die Finanzkontrolle betreffende Regelungen gehen aus dem Finanzkontrollgesetz hervor.
 


Aufgaben

Die Finanzaufsicht der Finanzkontrolle umfasst die Prüfung der Ordnungsmässigkeit, der Rechtmässigkeit, der Wirtschaftlichkeit, der Zweckmässigkeit, der Sparsamkeit und der Wirksamkeit der Haushaltsführung.

Die Finanzkontrolle schafft Sicherheit durch unabhängiges Prüfen und generiert Mehrwerte durch transparentes Beurteilen der Zweckmässigkeit, der Sparsamkeit und der Wirksamkeit der Haushaltsführung.

Bei den Prüfungsarten differenziert die Finanzkontrolle zwischen:

  • Prüfung der Rechnungen der einzelnen Verwaltungseinheiten und der Jahresrechnung sowie der konsolidierten Rechnung des Kantons Luzern
  • Prüfungen der internen Kontrollsysteme
  • Systemprüfungen, Projektprüfungen, Objektprüfungen
  • Prüfungen der Methode von Wirkungsrechnungen
  • Prüfungen im Auftrag des Bundes
  • Sonderprüfungen
  • Prüfungen als Revisionsstelle bei Organisationen, soweit ein öffentliches Interesse besteht

Die Finanzkontrolle wird auch bei der Erarbeitung von Vorschriften über die Haushaltführung und bei der Entwicklung und Abnahme von Systemen des Rechnungswesens beigezogen.