Die Finanzkontrolle unterstützt den Regierungsrat bei der Erfüllung seiner Aufsichtstätigkeit und den Kantonsrat bei der Ausübung der Oberaufsicht über die kantonale Verwaltung.
Die Finanzkontrolle ist fachlich selbständig und unabhängig.
Die Stellung, der Auftrag und weitere die Finanzkontrolle betreffende Regelungen gehen aus dem Finanzkontrollgesetz hervor.