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Finanzkontrolle

Umfang der Tätigkeit

Die Finanzkontrolle prüft, ob der Kanton und seine Organisationen sorgfältig, korrekt und wirtschaftlich mit öffentlichen Geldern umgehen. Sie kontrolliert insbesondere die Jahresrechnungen, die Abläufe und internen Kontrollsysteme in der Verwaltung sowie grössere Projekte und Programme. Zudem übernimmt sie Prüfungen für andere Organisationen, wenn ein öffentliches Interesse besteht.

Neben der Kontrolle bringt die Finanzkontrolle ihr Fachwissen ein, wenn neue Regeln für den Umgang mit Finanzen erarbeitet oder neue Systeme im Rechnungswesen eingeführt werden.

Schliesslich kann die Finanzkontrolle zusätzliche Prüfungen durchführen, wenn Parlament, Regierung oder Gerichte dies verlangen. Dabei achtet sie darauf, dass ihre wichtigsten regulären Prüfungen weiterhin zuverlässig und termingerecht erfüllt werden können.

Das Prüfungsjahr der Finanzkontrolle des Kantons Luzern dauert jeweils von Anfang Mai bis Ende April des Folgejahres. Während im Sommer und Herbst die Prüfungen der Finanzaufsicht im Vordergrund stehen, prägen die Abschlussprüfungen und Revisionsstellenmandate ihre Arbeit in Winter und Frühjahr.

Die Finanzkontrolle erstellt eine risikoorientierte Jahresplanung. Die Ergebnisse ihrer Arbeit legt sie den geprüften Einheiten, den zuständigen Departementen sowie der Aufsichts- und Kontrollkommission des Kantonsrates in Form von Prüfberichten vor. Die Berichte beinhalten ausgesprochene Empfehlungen zur Behebung von Schwachstellen und Vermeidung von Risiken sowie die dazu erhaltenen Stellungnahmen seitens der Geprüften. Die Finanzkontrolle steht der Verwaltung bei Bedarf auch beratend zur Seite, um Mehrwerte zu schaffen sowie Geschäftsprozesse zu prüfen und zu verbessern. Als Finanzaufsichtsorgan übt die Finanzkontrolle keine Vollzugsaufgaben aus.

Die Finanzkontrolle hat im Prüfungsjahr 2025/2026 85 Prüfungsberichte innerhalb der Kernverwaltung und des Gerichtswesens erstellt. Die Kernverwaltung umfasst die Verwaltungseinheiten der fünf Departementen sowie der Staatskanzlei ohne die ausgelagerten Einheiten.