Unabhängigkeit
Administrativ ist die Finanzkontrolle der Staatskanzlei zugeordnet, arbeitet jedoch direkt mit den von ihr kontrollierten Personen und Behörden zusammen. Die Leiterin der Finanzkontrolle verkehrt direkt mit den Aufsichtskommissionen des Kantonsrates, dem Regierungsrat und der Leitung der Gerichte. Die Finanzkontrolle handelt unabhängig, allparteilich und kompetent; sie legt ihr Prüfungsprogramm selbständig und unabhängig fest.
Berufsstandards
Die Finanzkontrolle arbeitet gemäss den Bestimmungen des Finanzkontrollgesetzes, den Schweizer Standards zur Abschlussprüfung (SA-CH) und in Anlehnung an die internationalen Standards für die interne Revision (ISSAI und IIA Rahmenwerke).
Diesen Revisionsgrundsätzen gemeinsam ist der risikoorientierte Prüfungsansatz. Das bedeutet, dass mit Blick auf das Prüfungsobjekt die inhärenten Risiken sowie die Kontroll-, Führungs- und Überwachungsprozesse berücksichtigt werden. Die Ergebnisse der Risikobeurteilung beeinflussen die Prüfungsziele.
Um dem Anspruch einer professionellen Finanzaufsicht gerecht zu werden, verfolgt die Finanzkontrolle die Entwicklung der diesbezüglichen Standards und arbeitet aktiv in den Weiterbildungs- und Informationsgremien der Fachvereinigung der Finanzkontrollen mit.
Qualitätssicherung
Die Finanzkontrolle als Organisation erfüllt die Anforderungen der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) als Revisionsexpertin. Dies beinhaltet unter anderem ein angemessenes und wirksames Qualitätssicherungssystem. Die aktuelle Zulassung der RAB für die Finanzkontrolle des Kantons Luzern ist gültig bis zum 20.01.2030.
Die Rechnung der Finanzkontrolle wird durch eine externe Revisionsstelle geprüft, ebenfalls führt diese mindestens alle vier Jahres eine Qualitäts- und Leistungsbeurteilung durch.
Risikoidentifikation und Wesentlichkeit
Basierend auf den Berufsstandards der externen und internen Revision wenden wir bei der Risikoidentifikation die gesamten Kenntnisse und Erfahrungen zum Finanzhaushalt des Kantons Luzern an. Im Vordergrund steht dabei das Ziel, wesentliche falsche Darstellungen in der Jahresrechnung des Kantons oder seiner Verwaltungseinheiten und der Gerichte zu vermeiden.
Das Konzept der Wesentlichkeit erlaubt uns, das Prüfungsrisiko zu reduzieren. Die Risiken einer wesentlichen falschen Darstellung sollen durch das IKS und die Tätigkeit der Finanzkontrolle aufgedeckt und korrigiert werden.
Neben der Wesentlichkeit von Positionen des Finanzhaushaltes beurteilen wir die inhärenten Risiken hinsichtlich ihres Einflusses auf den Finanzhaushalt der zu prüfenden Aufgabenbereiche und konsolidierten Einheiten.
Die eruierten Risiken werden jährlich mit einem Prüfungsprogramm adressiert, entsprechend den im Gesetz beschriebenen Aufgaben der Finanzkontrolle.