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Finanzkontrolle

Über uns

Stellung und Aufsichtsbereich

Die Finanzkontrolle unterstützt den Regierungsrat bei der Erfüllung seiner Aufsichtstätigkeit und den Kantonsrat bei der Ausübung der Oberaufsicht über die kantonale Verwaltung.

Die Stellung, der Auftrag und weitere die Finanzkontrolle betreffende Bestimmungen sind im Finanzkontrollgesetz (SRL Nr. 615) geregelt.

Prüfungen bei Organisationen und Personen, die Staatsbeiträge erhalten, werden in Absprache mit dem für die Erfolgskontrolle zuständigen Departement vorgenommen.

Eine zentrale Aufgabe der Finanzaufsicht liegt in der Unterstützung von Veränderungen hinsichtlich Verbesserung von Effizienz und Effektivität und zur Minderung von Risiken. Die Finanzkontrolle trägt durch Förderung von Transparenz, Rechenschaftslegung und Governance zur Verbesserung des Verwaltungshandelns insgesamt bei.

Weitere Informationen zu unserem Auftrag und unseren Aufgaben sind auf der Webseite der Finanzkontrolle ersichtlich.


Prüfungsgrundsätze

Unabhängigkeit

Administrativ ist die Finanzkontrolle der Staatskanzlei zugeordnet, arbeitet jedoch direkt mit den von ihr kontrollierten Personen und Behörden zusammen. Die Leiterin der Finanzkontrolle verkehrt direkt mit den Aufsichtskommissionen des Kantonsrates, dem Regierungsrat und der Leitung der Gerichte. Die Finanzkontrolle handelt unabhängig, allparteilich und kompetent; sie legt ihr Prüfungsprogramm selbständig und unabhängig fest.

Berufsstandards

Die Finanzkontrolle arbeitet gemäss den Bestimmungen des Finanzkontrollgesetzes, den Schweizer Standards zur Abschlussprüfung (SA-CH) und in Anlehnung an die internationalen Standards für die interne Revision (ISSAI und IIA Rahmenwerke).

Diesen Revisionsgrundsätzen gemeinsam ist der risikoorientierte Prüfungsansatz. Das bedeutet, dass mit Blick auf das Prüfungsobjekt die inhärenten Risiken sowie die Kontroll-, Führungs- und Überwachungsprozesse berücksichtigt werden. Die Ergebnisse der Risikobeurteilung beeinflussen die Prüfungsziele.

Um dem Anspruch einer professionellen Finanzaufsicht gerecht zu werden, verfolgt die Finanzkontrolle die Entwicklung der diesbezüglichen Standards und arbeitet aktiv in den Weiterbildungs- und Informationsgremien der Fachvereinigung der Finanzkontrollen mit.

Qualitätssicherung

Die Finanzkontrolle als Organisation erfüllt die Anforderungen der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) als Revisionsexpertin. Dies beinhaltet unter anderem ein angemessenes und wirksames Qualitätssicherungssystem. Die aktuelle Zulassung der RAB für die Finanzkontrolle des Kantons Luzern ist gültig bis zum 20.01.2030.

Die Rechnung der Finanzkontrolle wird durch eine externe Revisionsstelle geprüft, ebenfalls führt diese mindestens alle vier Jahres eine Qualitäts- und Leistungsbeurteilung durch.

Risikoidentifikation und Wesentlichkeit

Basierend auf den Berufsstandards der externen und internen Revision wenden wir bei der Risikoidentifikation die gesamten Kenntnisse und Erfahrungen zum Finanzhaushalt des Kantons Luzern an. Im Vordergrund steht dabei das Ziel, wesentliche falsche Darstellungen in der Jahresrechnung des Kantons oder seiner Verwaltungseinheiten und der Gerichte zu vermeiden.

Das Konzept der Wesentlichkeit erlaubt uns, das Prüfungsrisiko zu reduzieren. Die Risiken einer wesentlichen falschen Darstellung sollen durch das IKS und die Tätigkeit der Finanzkontrolle aufgedeckt und korrigiert werden.

Neben der Wesentlichkeit von Positionen des Finanzhaushaltes beurteilen wir die inhärenten Risiken hinsichtlich ihres Einflusses auf den Finanzhaushalt der zu prüfenden Aufgabenbereiche und konsolidierten Einheiten.

Die eruierten Risiken werden jährlich mit einem Prüfungsprogramm adressiert, entsprechend den im Gesetz beschriebenen Aufgaben der Finanzkontrolle.


Organisation und Team

Das Team der Finanzkontrolle besteht per Ende 2025 aus zehn qualifizierten Fachkräften. Im Laufe des Prüfungsjahres verzeichnete das Team den Zugang eines Mitarbeiters, welcher im Hinblick auf eine anstehende Pensionierung rekrutiert wurde. Das Team wird auf der Webseite der Finanzkontrolle präsentiert.

Die Mitglieder des Teams verfügen über eine Zulassung der RAB als zugelassene Revisionsexpertinnen und -experten respektive als zugelassene Revisoren.

Die Finanzkontrolle ist Mitglied des Schweizerischen Verbandes für Interne Revision (IAA Switzerland) und der Fachvereinigung der Finanzkontrollen und damit aktiv im Berufsstand vernetzt. Sie legt Wert auf eine umfassende und permanente Weiterbildung der Teammitglieder.