2025 hat die Finanzkontrolle bei den Dienststellen des Bildungs- und Kulturdepartements (BKD) 14 Prüfungen durchgeführt. Dem Departement sind das Departementssekretariat (BKDDS) und die Dienststellen Volksschulbildung (DVS), Gymnasialbildung (DGym), Berufs- und Weiterbildung (DBW), Kultur (DK) sowie die Fachstelle Hochschuldbildung angegliedert.
Die Prüfung der Rechnungen der Dienststellen des BKD ergab, dass die Buchführung und die relevanten Informationen des BKD zur Jahresrechnung 2025 des Kantons Luzern den finanzrechtlichen Vorgaben entsprechen. Verbesserungspotential besteht im IKS Jahresabschlussprozess bei einzelnen Teilschulen der Berufs- und Weiterbildung.
Die bei der DBW durchgeführten Prüfungen im Beschaffungsprozess ergaben kleinere formelle Beanstandungen.
Es folgen weitere wichtige Feststellungen und Beurteilungen aus Prüfungen im BKD.
Follow-up Feststellungen Bereich Sonderschulung (DVS)
Wir haben eine Follow-up Prüfung der offenen Feststellungen bei der Dienststelle Volksschulbildung (DVS) durchgeführt. Alle Massnahmen aus Feststellungen im Bereich Sonderschulung wurden in den letzten eineinhalb Jahren umgesetzt. Wir stellen in allen Bereichen Verbesserungen fest. In Bereichen, in welchen in der Vergangenheit nur wenig verschriftlicht war, wurden verbindliche Regelungen und Konzepte erarbeitet. Eine positive Entwicklung stellen wir auch bei der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Abteilungen innerhalb der DVS fest.
Bei der Abteilung Sonderschulung bestehen weiterhin diverse Herausforderungen, welche jedoch strukturiert angegangen werden. Aufgrund der Entwicklungen in den letzten Jahren, empfehlen wir, neben den Qualitätsaspekten auch die Durchsicht der finanziellen Berichterstattung der Schulen sowie das Beitragscontrolling weiter auszubauen und zu verstärken.
Eine Feststellung hinsichtlich interner Leistungsverrechnung aus dem Jahre 2021 konnte seitens DVS umgesetzt werden.
Controlling Bürgschaften (DBW)
Der Kanton Luzern hat gegenüber der Luzerner Kantonalbank im Bereich der Berufs- und Weiterbildung verschiedene Bürgschaften ausgestellt. Im Fokus unserer Prüfung stand das Controlling über die ausgestellten Bürgschaften.
Das Ergebnis unserer Prüfung zeigt, dass die geprüften Bürgschaften ordnungsgemäss ausgestellt wurden und die Berichterstattung über die Bürgschaften vollständig und korrekt erfolgt.
Verbesserungspotenzial sehen wir in der zeitlichen Befristung bei einer Bürgschaft sowie darin, den Charakter und die Bedingungen der Hauptschuld – also das Rechtsverhältnis für welches der Kanton bürgt – vor Ausstellung der Bürgschaft zu prüfen und zu dokumentieren. Ein Kriterienkatalog über die Voraussetzungen zur Übernahme einer Bürgschaft wurde im Oktober 2025 erstellt. Bürgschaften im Kompetenzbereich der Verwaltung und der Regierung wurden stets als Solidarbürgschaft ausgestaltet. Wir empfehlen, verbindlich festzulegen, unter welchen Umständen keine Solidarbürgschaft übernommen wird.
Weiter empfehlen wir, einen Vorgehensplan in Form einer Checkliste zu erarbeiten, der konkrete Handlungsempfehlungen im Falle eines sich abzeichnenden Bürgschaftsfalls aufzeigt.
Interkantonaler Kulturlastenausgleich (DKU)
Die Kantone Zürich, Luzern, Uri, Schwyz, Zug und Aargau haben eine Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen (ILV) vom 1. Juli 2003 (SRL Nr. 596; interkantonaler Kulturlastenausgleich) getroffen. Die Vereinbarung, welche 2010 in Kraft trat, umfasst die überregionalen Kultureinrichtungen Opernhaus, Schauspielhaus und Tonhalle im Kanton Zürich sowie das Kultur- und Kongresszentrum KKL (inkl. Lucerne Festival), das Luzerner Theater und das Luzerner Sinfonieorchester im Kanton Luzern.
Für diese Kulturinstitutionen bezahlen die Vereinbarungskantone Beiträge, welche auf Basis der Publikumsherkunft berechnet werden. Die Berechnung erfolgt alle drei Jahre neu. Die im Herbst 2025 ermittelten Beiträge sind in den Kalenderjahren 2025 bis und mit 2027 zahlbar. Die Prüfung der Abrechnungen erfolgt durch die Geschäftsstelle sowie durch eine externe Revisionsfirma, welche der Geschäftsstelle über die vereinbarten Prüfungshandlungen einen Prüfbericht zuhanden der Vereinbarungskantone abliefert. Aufgrund unserer Prüfungshandlungen kommen wir zum Schluss, dass der Kulturlastenausgleich nach der korrekten Systematik berechnet wird.