2025 hat die Finanzkontrolle bei den Dienststellen des Justiz- und Sicherheitsdepartements (JSD) 13 Prüfungen durchgeführt. Dem Departement sind das Departementssekretariat (JSDDS) die Dienststellen/Ämter Handelsregister (HaRLU), Staatsarchiv (StALU), Luzerner Polizei (LuPol), Migration (Amigra), Strassenverkehrsamt (StVA), Staatsanwaltschaft (STAWA) sowie Militär, Zivilschutz und Justizvollzug (MZJ) angegliedert.
Die Prüfung der Rechnung in den Dienststellen des JSD ergab, dass die Buchführung und die relevanten Informationen zur Jahresrechnung 2025 des Kantons Luzern den finanzrechtlichen Vorgaben entsprechen.
Die Prüfung der Beschaffungsprozesse in den Dienststellen LuPol, MZJ und StVA ergab, dass die Zuständigkeiten im Beschaffungswesen klar geregelt sowie Vorgehen und Verfahren definiert sind. Beschaffungsrechtliche Vorgänge werden erkannt und es wird mehrheitlich das korrekte Verfahren angewendet. Verbesserungspotential besteht in der Einhaltung der Publikationspflicht und bei den jährlich zu erstellenden Vergabestatistiken.
Es folgen weitere wichtige Feststellungen und Beurteilungen aus Prüfungen im JSD.
Migration Applikation Viacar V20 (StVA)
Die Software-Gesamtlösung Viacar-System der Viacar AG wird in der Schweiz von fünf Kantonen eingesetzt. Das Viacar-System setzt sich aus der Fachanwendung Viacar für Strassenverkehrsämter sowie weiteren Produkten, sogenannten Apps, für Bürgerinnen und Bürger, Organisationen und Firmen zusammen. Es bietet somit umfassende Lösungen für die digitale Verwaltung von Fahrzeugen und Verkehrsangelegenheiten. Die Fachanwendung Viacar, die auch vom Strassenverkehrsamt des Kantons Luzern (StVA) als primäre Fachanwendung genutzt wird, wurde bisher in der Version V09 verwendet.
Im Kanton Luzern wurde die modernisierte Version V20 im April 2025 produktiv eingeführt. Die Finanzkontrolle hat den Prozess der Migration in das erneuerte Viacar-System begleitet und eine Migrationsprüfung durchgeführt. Wir bestätigen, dass die Datenmigration nachvollziehbar und dokumentiert erfolgte. Gestützt auf angemessene Tests konnte das neue Viacar-System in den produktiven Betrieb genommen werden.
Zuteilung Verkehrsprüfungen / Administrativmassnahmen (StVA)
Die Schwerpunktprüfung fokussiert sich auf den Prozess der Zuteilung von Verkehrsexperten sowie der für die Administrativmassnahmen zuständigen Personen. Als übergreifendes Ziel wurde untersucht, ob das Strassenverkehrsamt des Kantons Luzern über ausreichende Kontrollen verfügt, die das Risiko eines Falles analog zum Kanton Zürich[1] minimieren würden.
Die durchgeführte Prüfung hat ergeben, dass der Prozess der Zuteilungen beim Strassenverkehrsamt einem klar definierten Ablauf folgt. Die Funktionstrennung wird durch die organisatorische Aufteilung von Bereichen gewährleistet. Ausstandsregeln definieren die Vorgaben zur Unabhängigkeit.
Zur rechtmässigen und transparenten Zuteilung von Verkehrsexperten existieren Kontrollen, welche das Risiko von missbräuchlichen Fällen minimieren. Automatisierte Zuteilungen von Prüfungsterminen sowie manuelle Änderungen werden historisiert.
Während der Prüfungsdurchführung stellte sich allerdings heraus, dass potenzielle Gefahren manipulierter Zuteilungen nicht systematisch ausgewertet werden. Daher ist nicht auszuschliessen, dass betrügerische Handlungen erst sehr spät oder gar nicht entdeckt würden. Aus Sicht der Finanzkontrolle wäre der Einbau von nachgelagerten Kontrollen zu empfehlen, welche eine datenbasierte Analyse ermöglichen. Die bereits während der Prüfungsdurchführung auf Anfrage der Finanzkontrolle erfolgte Abklärung mit dem IT-Anbieter hat aufgezeigt, dass effektive und verhältnismässige Kontrollen aufgebaut werden könnten.
Ein vordefinierter Prozess stellt die rechtmässige und transparente Zuteilung bei den Administrativmassnahmen sicher. Auf Empfehlung der Finanzkontrolle aus einer vormaligen Prüfung wurde das Vorgehen bei der Durchführung des Vieraugenprinzips optimiert.
Archivierung von abgelieferten CMI-Geschäften (StALU)
Die Grundsätze zur Archivierung abgeschlossener Geschäfte aus dem Geschäftsverwaltungssystem CMI (GEVER-System[2] des Kantons Luzern) an das Staatsarchiv sind im Archivgesetz (SRL Nr. 585) und in der Archivverordnung (SRL Nr. 586) geregelt. Behörden sind verpflichtet, Unterlagen dem Staatsarchiv anzubieten, sobald sie für die Aufgabenerfüllung nicht mehr benötigt werden. Das Staatsarchiv entscheidet über die Archivwürdigkeit und übernimmt bei der Übernahme die Verantwortung für die weitere Aufbewahrung und Nutzung.
Personendaten dürfen archiviert werden; das kantonale Datenschutzrecht sieht das Archivieren ausdrücklich vor. Für archivierte Unterlagen gilt grundsätzlich eine Schutzfrist von 30 Jahren ab dem jüngsten Dokument eines Dossiers. Enthalten die Unterlagen besonders schützenswerte Personendaten, beträgt die Schutzfrist 100 Jahre. Vor Ablauf der Schutzfrist ist eine Einsicht nur auf Gesuch und unter Auflagen möglich.
Vollständige GEVER-Dossiers, korrekte Metadaten, klare Ablieferungsprozesse und die konsequente Anwendung der Schutzfristen sind entscheidend für Rechtskonformität und Datenschutz.
Unsere Prüfungen zeigen, dass die Zuständigkeiten klar geregelt sind. Die gesetzlichen Vorgaben werden eingehalten. Es bestehen angemessene organisatorische und technische Massnahmen hinsichtlich Datensicherheit und Datenschutz.
[2] Ein GEVER-System (Geschäftsverwaltungssystem) ist eine IT-Lösung zur strukturierten, nachvollziehbaren und gesetzeskonformen Verwaltung von Geschäftsprozessen, Dossiers und Dokumenten in Behörden.