www.lu. ch

Finanzkontrolle

Gerichtswesen/Betreibungsämter

Die Prüfung der Rechnung des Kantonsgerichts und der Grundbuchämter ergab, dass die Buchführung und die relevanten Informationen zur Jahresrechnung den finanzrechtlichen Vorgaben entsprechen.

Es folgen weitere wichtige Feststellungen und Beurteilungen aus Prüfungen bei den Gerichten.

 

Aufsichtstätigkeit (Kantonsgericht)

Das Kantonsgericht übt die Aufsicht über die erstinstanzlichen Gerichte und die Schlichtungsbehörden aus. Es ist zudem Aufsichtsbehörde im Grundbuchwesen und obere Aufsichtsbehörde im Schuldbetreibungs- und Konkurswesen. Es leitet im Rahmen seiner Aufsicht die Gerichtsverwaltung und führt die ihm unterstellten Behörden.

Im Rahmen der durchgeführten Schwerpunktprüfung zur Aufsichtstätigkeit des Kantonsgerichts haben wir hinsichtlich der Aufgaben in diesem Bereich eine Beurteilung der bestehenden Regelungen sowie deren Umsetzung vorgenommen.

Die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht erfolgt anhand von verschiedenen Aufsichtshandlungen, welche regelmässig durchgeführt und dokumentiert werden. Es besteht jedoch bei den Schlichtungsbehörden und bei den erstinstanzlichen Gerichten kein Aufsichtskonzept, in welchem die rechtlichen Grundlagen erläutert, die Aufgaben- und Verantwortungsfelder festgelegt, sowie die wesentlichen Abläufe definiert sind. Um die Effizienz der Gerichte zu steigern und eine Weiterentwicklung der Richterinnen und Richter zu ermöglichen fehlt die systematische Qualitätsprüfung zu den zentralen Fragen, ob gerichtliche Entscheidungen nachvollziehbar und verfahrensrechtlich einwandfrei zustande kommen.

 

Amtsübergabe Konkursamt Luzern West

Das Konkursamt Luzern West wurde bisher im Sportelsystem geführt. Dieses System wurde Ende Februar 2026 teilweise eingestellt. Die Amtsstelle Sursee wird noch rund zwei Jahre im Sportelsystem weitergeführt. Die am 27. Februar 2026 hängigen Fälle der Amtsstelle Willisau wurden bis auf sieben Fälle der neuen Leiterin des Konkursamtes Luzern West übertragen. Der bisherige Leiter wird diese sieben Fälle noch fertig bearbeiten.

Die Amtsübergabe wurde formell korrekt vollzogen und mit dem Amtsübergabeprotokoll dokumentiert. Wir stellten eine vollständige, korrekte und nachvollziehbare Übergabe der Finanzmittel fest. Die Bankkonti der übertragenen Konkursfälle wurden saldiert.