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Finanzkontrolle

Gesundheits- und Sozialdepartement

2025 hat die Finanzkontrolle bei den Dienststellen des Gesundheits- und Sozialdepartements (GSD) 15 Prüfungen durchgeführt. Dem Departement sind das Departementssekretariat (GSDDS) und die Dienststellen Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF), Gesundheit und Sport (DIGE), Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz (DILV), Soziales und Gesellschaft (DISG) sowie Veterinärdienst (VetD) angegliedert.

Die Prüfung der Rechnung in den Dienststellen des GSD ergab, dass die Buchführung und die relevanten Informationen zur Jahresrechnung 2025 des Kantons Luzern den finanzrechtlichen Vorgaben entsprechen.

Die bei der DIGE und bei der DAF durchgeführten Prüfungen im Beschaffungsprozess ergaben kleinere formelle Beanstandungen. Beschaffungsrechtliche Vorgänge werden erkannt und es wird mehrheitlich das korrekte Verfahren angewendet.

Es folgen weitere wichtige Feststellungen und Beurteilungen aus Prüfungen im GSD.

 

Beteiligungscontrolling Sozialversicherungszentrum WAS (GSDDS)

Das Sozialversicherungszentrum WAS Wirtschaft Arbeit Soziales (WAS) ist eine eigenständige öffentlich-rechtliche Anstalt im Kanton Luzern, die seit 2019 die Ausgleichskasse, IV-Stelle und Wirtschaft und Arbeit (wira) unter einem Dach zusammenführt. Das Sozialversicherungszentrum wurde als Minderheitsbeteiligung des öffentlichen Rechts in die PCG-Systematik eingeordnet, da der Kanton trotz der Bestimmung sämtlicher Verwaltungsratsmitglieder durch den Regierungsrat zur Durchsetzung seiner Interessen auf die Kooperation mit dem Bund angewiesen ist.

Die in der Eignerstrategie definierten Ziele und Vorgaben sind grösstenteils messbar. Mittels Faktenblatt findet eine regelmässige Kontrolle über die Entwicklungen des Geschäftsverlaufs statt. Ein systematisches Controlling der aufgeführten Ziele erfolgt durch die Beteiligung WAS selbst, indem alle Ziele im Reporting über die Eignerstrategie aufgegriffen werden. Auch wenn in diesem Reporting alle Ziele aufgeführt werden, fehlt unserer Einschätzung nach eine systematische Beurteilung über den Grad der Zielerreichung sowie die Formulierung von allenfalls notwendigen Massnahmen durch das zuständige Fachdepartement GSD.

Die Fachverantwortung durch das zuständige Departement wird wahrgenommen. Weiter erfolgt die Steuerung der ausgelagerten Aufgaben entsprechend den im Gesetz über die Public Corporate Governance des Kantons Luzern definierten Regelungen.

 

Ordnungsmässigkeit Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz (DILV)

Gegenstand dieser Prüfung war die Wahrnehmung der Aufsichtsfunktion durch die DILV. Die Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz verfügt über eine Akkreditierung nach folgenden ISO-Normen:

  • ISO/IEC 17020: Diese internationale Norm definiert Anforderungen an die Kompetenz, Unparteilichkeit und Konsistenz von Inspektionsstellen, um verlässliche und objektive Inspektionen im Rahmen der schweizerischen Lebensmittelgesetzgebung sicherzustellen.
  • ISO/IEC 17025: Diese internationale Norm legt Anforderungen an Prüf- und Kalibrierlaboratorien fest, um weltweit vergleichbare und valide Ergebnisse bei der chemischen, physikalischen, biologischen und sensorischen Prüfung von Lebensmitteln, Gebrauchsgegenständen und anderen Substanzen zu gewährleisten.

Die Akkreditierung beinhaltet jährliche Überprüfungen sowie jeweils periodisch alle vier Jahre eine umfangreiche Rezertifizierungsprüfung durch die Schweizerische Akkreditierungsstelle SAS. Bei diesen Audits wird nicht nur die interne Organisation, sondern auch die korrekte Durchführung von Lebensmittelkontrollen bei den Unternehmen aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen geprüft.

Eine unabhängige Überprüfung der Aufsichtstätigkeit findet periodisch statt. Aufgrund unserer Durchsicht der entsprechenden Prüfberichte stellen wir fest, dass sogenannte Nichtkonformitäten aus vergangenen Prüfungen grundsätzlich als geringfügig beurteilt wurden und bereinigt werden konnten. Mit der aktuellen Personalsituation werden allerdings die Vorgaben für die Minimalfrequenzen nach der Verordnung über den mehrjährigen nationalen Kontrollplan nicht eingehalten.